1. Geltungsbereich und abweichende Regelungen
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen DoWorks (nachfolgend „Agentur“ genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“ genannt).
1.2 Gültig ist die jeweils aktuelle Fassung.
1.3 Abweichende Regelungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzende
Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Agentur wirksam. Dies gilt
auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Agentur letzteren im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.
1.5 Ein Widerspruch gegen die AGB muss unverzüglich und in Schriftform erfolgen. Der Hinweis auf eigene AGB bzw. Allgemeine Einkaufs- und Auftragsbedingungen (AEAB) reicht nicht aus.
2. Angebotswesen und Vertragsschluss
2.1 Die Angebote der Agentur sind grundsätzlich freibleibend.
2.2 Ein Vertrag mit dem Kunden kommt wirksam zustande, wenn die Agentur einen vom Kunden erteilten Auftrag schriftlich bestätigt.
2.3 Ein Vertrag kommt spätestens dann zustande, wenn der Kunde von der Agentur bereitgestellte Leistungen in Anspruch nimmt.
2.4 Die Agentur behält sich vor, nach negativer Bonitätsprüfung des Kunden, vom Angebot zurück zu treten.
3. Leistungspflichten und Leistungszeiten
3.1 Von der Agentur genannte Termine sind unverbindliche Plantermine, die insbesondere unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden, seiner Mitarbeiter und/oder seiner Erfüllungsgehilfen sowie eines planmäßigen Fortgangs der Arbeiten stehen.
3.2 Fixgeschäfte bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3.3 Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von der Agentur nicht zu vertreten sind (z. B. Streik, Energieausfall,
Unruhen oder behördliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.), ist die Agentur für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit von ihrer Leistungspflicht befreit.
4. Leistungsunterstützung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten
Leistungen zu unterstützen.
4.2 Insbesondere stellt der Kunde der Agentur alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen
Informationen und Datenmaterialien (bspw. Texte, Bilder, Töne, Videos, Sounds) sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen Hard- und Software (nachfolgend „Materialien“) unentgeltlich in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zur Verfügung. Soweit erforderlich, wird der Kunde eine Konvertierung des von ihm überlassenen Materials auf eigene Kosten veranlassen.
4.3 Es steht in der Verantwortung des Kunden, der Agentur die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte zur Verfügung zu stellen.
4.4 Wünscht der Kunde binnen 6 Monaten nach Beendigung des Auftrags die zur Verfügung
gestellten Materialien nicht ausdrücklich zurück, so ist die Agentur berechtigt, diese zu entsorgen.
4.5 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften
wie bspw. die GEMA abzuführen. Werden solche Gebühren von der Agentur verauslagt, so ist der Kunde verpflichtet, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Alle von der Agentur genannten Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sofern keine einzelvertragliche Vergütung vereinbart wurde, berechnet die Agentur ihre Leistungen nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils aktuell gültigen Preisliste.
5.2 Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden angemessene Vorschuss- bzw. Abschlagszahlungen über zu erbringende bzw. bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Wenn keine Einzelpreise für die Teilleistungen vertraglich vereinbart wurden, orientiert sich die Höhe der Vorschuss- bzw. Abschlagszahlungen am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.
5.3 Die von der Agentur berechneten Leistungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen der Agentur 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
5.4 Ein verspäteter Zahlungseingang durch den Kunden kann zur Nichteinhaltung von Terminen (bspw. Schaltterminen) führen. Entsteht der Agentur infolge eines verspäteten
Zahlungseingangs Mehraufwand, so ist sie berechtigt, diesen dem Kunden nachzuweisen und zu berechnen.
5.5 Die Vergütungsansprüche der Agentur bestehen unabhängig davon, ob der Kunde die von ihr erstellten Leistungen tatsächlich nutzt.
5.6 Die Agentur erfasst Tätigkeiten zu dem Projekt im Zeiterfassungssystem mit Datum,
Zeitfenster, Ressourcenart und der individuellen Tätigkeitsbeschreibung. Sollte die Zeiteinschätzung um +15% abweichen, werden die Mehrleistungen nachkalkuliert und dem Kunden in Rechnung gestellt. Die von der Agentur abgegebenen Angebote sind keine Festpreise, sondern Aufwandsschätzungen. Die Agentur behält sich das Recht auf Nachkalkulation vor.
5.7 Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiter berechnet wird, kann die Agentur für Auslagen und das kaufmännische Risiko sowie die buchhalterische Abwicklung eine Handling Fee in Höhe von 15% erheben.
6. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
6.1 Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von der Agentur anerkannt sind.
6.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
6.3 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Agentur auf Dritte übertragen.
6.4 Die Agentur ist berechtigt, die nach dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
7. Nutzungsrechte
7.1 Sämtliche von der Agentur im Rahmen der Vertragsausführung gefertigten Arbeiten,
Arbeitsunterlagen, Präsentationen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen usw. verbleiben im Eigentum der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann der Kunde nicht fordern.
7.2 Die Agentur schuldet mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten usw.
7.3 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang nicht ausschließliche und nicht übertragbare einfache Nutzungsrechte an den von der Agentur im Rahmen der Auftragsausführung gefertigten Arbeiten.
7.4 Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und für die vereinbarte Nutzung, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrags oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.
7.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, entgeltpflichtig und bedürfen der Einwilligung durch
die Agentur. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur gegen den Kunden ein zusätzlicher Vergütungsanspruch in mindestens der 2,5 fachen Höhe der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu. Soweit der Kunde das ihm durch die Agentur übertragene Nutzungsrecht Dritten überlässt und/oder mehrfach nutzt, hat er die Agentur darüber unverzüglich zu informieren. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
7.6 Nach Ende des Vertrages fallen die dem Kunden übertragenen Rechte ohne weitere Rechtshandlung an die Agentur zurück.
8. Urheberrecht
8.1 Die im Rahmen des Auftrags von der Agentur erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhenicht erreicht ist.
8.2 Die Agentur darf die von ihr gefertigten Arbeiten signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Ferner ist sie berechtigt, den Kunden auf ihrer Website sowie im Printbereich oder auf anderen Medien als Referenzkunden zu nennen. Der Kunde räumt der Agentur das Recht ein, jederzeit die gefertigten Arbeiten zu Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben oder auf sie hinzuweisen.
8.3 Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder von durch den Kunden beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werks, ist unzulässig. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung sind ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der Agentur nicht gestattet.
9. Änderungen an der vertraglichen Leistung
9.1 Für den Fall, dass der Kunde den mit der Agentur vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nachträglich ändern möchte, hat er seine konkreten Änderungswünsche schriftlich mitzuteilen. Er setzt damit das folgende Änderungsverfahren in Gang:
9.2 Die Agentur prüft innerhalb von 5 Arbeitstagen, welche Auswirkungen in zeitlicher und finanzieller Hinsicht die gewünschten Änderungen haben und ob diese in der gewünschten Form praktisch umsetzbar sind. Anschließend informiert sie den Kunden über die Ergebnisse dieser Prüfung.
• Der Kunde teilt daraufhin der Agentur innerhalb von 5 weiteren Arbeitstagen schriftlich mit, ob er seine Änderungswünsche zu den von der Agentur mitgeteilten Konditionen ausführen lassen möchte oder nicht.
• Kommt der Kunde dieser Mitteilungspflicht nicht nach, so wird die Agentur die Ausführung des ursprünglichen Vertrags ab dem folgenden Arbeitstag fortsetzen.
9.3 Während der Dauer des Änderungsverfahrens sind geplante oder verbindlich vereinbarte Fristen für die Erstellung der Leistungen der Agentur gehemmt.
9.4 Der Kunde hat die durch das Änderungsverfahren entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Vertragspartnern eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, ansonsten nach der aktuell gültigen Preisliste der Agentur berechnet.
10. Haftung, Gewährleistung und Schadensersatz
10.1 Der Kunde wird die Leistungen der Agentur innerhalb von 2 Wochen nach Fertigstellungsanzeige bzw. Überlassung untersuchen. Mängel, die hierbei feststellbar sind (offensichtliche Mängel), müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer weiteren Woche schriftlich der Agentur gemeldet werden. Mängel, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen nach Entdeckung unverzüglich i. S. d. § 377 HGB der Agentur gemeldet werden. Die Mängelrüge umfasst eine möglichst detaillierte Mängelbeschreibung. Verspätet geltend gemachte Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Wird die Seite bzw. das Gewerk in Betrieb genommen, so gilt das Gewerk bzw. die Seite als abgenommen.
10.2 Jegliche Form der Haftung oder Gewährleistung erlischt unmittelbar, wenn zu einem Server z.B. via FTP, SSH oder sonstige Admin-Zugänge existieren, die für Nichtagentur-Mitarbeiter verfügbar sind.
10.3 Die Agentur akzeptiert keine Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen solange diese nicht schriftlich (§ 121 BGB) durch beide Seiten in einem Vertrag ausdrücklich geregelt sind. Anderslautende Regelungen in AGB und AEAB des Auftraggebers werden nicht akzeptiert.
10.4 Für den Fall, dass der Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen möchte, ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen dritten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
10.5 Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet die Agentur nicht. Die Agentur haftet insbesondere nicht für die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen ihrer Leistungserbringung gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe und auch nicht wegen der in den von ihr erbrachten Leistungen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
10.6 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der von der Agentur erstellten Leistungen, insbesondere von Werbemaßnahmen und Werbeinhalten, trägt der Kunde. Die Agentur übernimmt ausdrücklich keine Gewähr dafür, dass durch die von ihr erbrachten Leistungen Rechte Dritter verletzt werden können. Eine Prüfung der urheber-, wettbewerbs-, marken-, patent-, werbe- oder sonstigen rechtlichen Aspekte der von der Agentur erstellten Leistungen lässt diese nur durch eine fachkundige Person durchführen, wenn sie von dem Kunden hierzu beauftragt wurde.
10.7 Bei verspätetem Zahlungseingang durch den Kunden haftet die Agentur nicht für eine evtl. Nichteinhaltung von Terminen, bspw. eines Schalttermins, und deren Folgen.
10.8 Die Agentur haftet nur für solche Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise verursacht wurden. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund. Dies gilt auch für mittelbare oder Mangelfolgeschäden, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko solcher Schäden absichern soll. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Agentur auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Als vertragstypischer vorhersehbarer Schaden wird dabei die einfache Höhe des jeweiligen Auftragswerts angesehen. Darüber hinausgehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere haftet die Agentur nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare sowie unmittelbare Folgeschäden.
10.9 Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
11. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
11.1 Alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrags genutzt.
11.2 Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie aufgrund einer Vertragsanbahnung oder einer Vertragsabwicklung vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln.
12. Stornierung
12.1 Erteilte Aufträge können in Teilen oder gesamt nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur storniert werden. Leistungen, die im Rahmen stornierter Aufträge bereits erbracht wurden, rechnet die Agentur in vollem Umfang ab.
12.2 Stornierte Leistungen können dem Auftraggeber mit einer Nettopauschale von 20% der Angebotssumme in Rechnung gestellt werden.
13. Copyrights
13.1 Der Kunde trägt alle rechtliche Verantwortung, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das “Recht am eigenen Bild”. Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright auf alle durch DoWorks erstellten Arbeiten verbleibt bei DoWorks.
14. Kosten und Rechnungen
14.1. Alle Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Die Rechnungsbeträge werden auf folgendes Konto überwiesen:
Sabesan Yoganathan
BLZ: 441 600 14
Kto.-Nr.: 6452370801
Bank: Volksbank Dortmund
Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die Vertragslaufzeit im voraus zahlbar, soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt die Agentur, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden nutzungsunabhängigen Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die DoWorks nach billigem Ermessen festlegt. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt DoWorks, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.
14.2 Reise- und Anfahrtskosten / Preise
Innerhalb der Dortmunder Innenstadt (Stadtzentrum) entstehen dem Kunden durch die Agentur keine Anfahrtskosten. Bei allen weiter entfernten Strecken berechnet die Agentur eine Kilometerpauschale von 1,00€ netto pro gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückfahrt.
14.3 Für jede Stunde IT Service berechnet die Agentur dem Kunden 70,00€ netto pro Arbeitsstunde.
14.4 Für Designarbeiten berechnet die Agentur dem Kunden 150,00€ netto pro Arbeitsstunde.
14.5 Für Programmierarbeiten berechnet die Agentur dem Kunden 150,00€ netto pro Arbeitsstunde.
Die Preise verstehen sich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr, danach wird ein Abendzuschlag von 25% erhoben.
50 % für Nachtarbeit
50 % für Sonntagsarbeit
125 % für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 31. Dezember ab 14 Uhr
150 % für besondere Feiertagsarbeiten (24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember und 1. Mai).
14.6 Versandkosten: Die Versandkosten werden den Kosten der üblichen deutschen Versandanbieter plus Verpackungskosten angepasst.
14.7 Rücknahmebedingungen: Der Kunde hat die Möglichkeit die bei der Agentur bestellten Waren 30 Tage zurück zu geben.
14.8 Abrechnung von Dienstleistungen vor Ort: Die erste Stunde wird voll berechnet, die darauf folgenden Stunden werden dem Kunden durch die Agentur im Viertelstundentakt berechnet.
15. Sonstiges
15.1 Der Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Dortmund. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
15.2 Alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden sich ergebenden Streitigkeiten ist Dortmund, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. Die Agentur und der Kunde verpflichten sich in diesem Fall zu ergänzenden Vertragsverhandlungen, um die unwirksame Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das Gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhersehbare Lücke aufweisen.
16. Newsletter
16.1 Das Abonnieren des Newsletters ist freiwillig.
16.2 Wer den Newsletter abonniert gibt sein Einverständnis, in regelmäßigen Abständen, von der Agentur informiert zu werden.
16.3 Der Newsletter kann jederzeit kostenlos abbestellt werden.
17. Widerrufsbelehrung
17.1 Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [14 Tagen] ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) [oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache] widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache]. Der Widerruf ist zu richten an: Sabesan Yoganathan, Firma DoWorks, Hohe Strasse 16, 44139 Dortmund
17.2 Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. [Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere [Kosten und] Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache], für uns mit deren Empfang.
17.3 Der Widerruf ist zu richten an: DoWorks – Hohe Strasse 16 – 44139 Dortmund
Das vorstehende Widerrufsrecht gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft Ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden.
18. Leistungen
18.1 Die Verfügbarkeit der Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches der Agentur liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von DoWorks handeln, von DoWorks nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur (z.B. DSL-Anschluss eines anderen Anbieters) Einfluss auf die Leistungen der Dienste von DoWorks haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von DoWorks erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von DoWorks erbrachten Leistung.
19. Pflichten des Kunden
19.1. Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse.
19.2. Die Agentur kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die DoWorks gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen.
19.3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die DoWorks zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. Die Agentur kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der DoWorks Server-Systeme beeinträchtigt wird
19.4. Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.
20. Haftung der Agentur
20.1. Für Schäden haftet die Agentur nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von DoWorks oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen. Verletzt die Agentur oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den die Agentur bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
20.2. Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
20.3. Im Anwendungsbereich des TKG (Telekommunikationsgesetz) bleibt die Haftungsregel des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.
21. Datennutzung
21.1. Die Agentur erhebt und verarbeitet Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzregeln
21.2. Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf die Agentur Verkehrsdaten und/oder Abrechnungsdaten speichern und übermitteln. Die Agentur wird Verkehrsdaten spätestens sechs Monate nach Versendung der Rechnung löschen, falls der Kunde nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben hat. In einem solchen Fall dürfen die Verkehrsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind.
21.2. Der Kunde hat das Recht, eine vollständige Speicherung der Verkehrsdaten oder eine vollständige Löschung der Verkehrsdaten nach Rechnungsversand zu verlangen. Eine Speicherung der Verkehrsdaten nach dem Rechnungsversand unterbleibt, falls der Kunde von diesem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch gemacht hat
21.3. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft die Agentur keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge in der Rechnung in deutlich gestalteter Form hingewiesen werden. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wird der Kunde vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses hingewiesen werden
21.4. Um den Service nach den Anforderungen der Kunden gestalten zu können, willigt der Kunde darin ein, dass die Nutzung der Dienste unter einem Pseudonym protokolliert wird. Die unter einem Pseudonym protokollierten Daten werden nicht mit den Daten des Trägers des Pseudonyms zusammengeführt. Die Protokolle behandelt die Agentur vertraulich. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben, ohne sie vorher zu anonymisieren. Das Widerrufsrecht des Kunden bleibt von dieser Regelung unberührt.
22. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt
22.1. Die Agentur räumt den Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software, Programmen oder Scripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden. Für Open Source Programme gelten diese Bestimmungen nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.
23. Vertragslaufzeit, Kündigung
23.1. Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit / erste Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils ein Jahr.
23.2. Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt. Der Vertrag kann wirksam auch über den gesicherten Kundenservicebereich gekündigt werden, soweit diese Möglichkeit zur Verfügung steht
23.3. Nutzungsüberlassung an Dritte: Eine Nutzungsüberlassung (ganz oder teilweise) an anonyme Dritte ist untersagt.
Stand: Dortmund, den 16.01.2012










