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AGB der DoWorks GmbH

1. Geltungsbereich und abweichende Regelungen
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der DoWorks GmbH und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“ genannt), die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen sind. Diese AGB gelten nicht für Privatkunden. Bei Widersprüchen zwischen den AGB und den Servicebedingungen haben die Servicebedingungen Vorrang. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB und müssen schriftlich bestätigt werden.
1.2 Gültig ist die jeweils aktuelle Fassung.
1.3 Abweichende Regelungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzende Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die DoWorks GmbH wirksam.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die DoWorks GmbH letzteren im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.

2. Angebotswesen und Vertragsschluss
2.1 Die Angebote der DoWorks GmbH sind grundsätzlich freibleibend.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn die DoWorks GmbH einen Auftrag des Kunden schriftlich bestätigt. Der Kunde ist 14 Kalendertage an seine Bestellung gebunden. Bei einer Leistungserbringung innerhalb dieser Frist kann die schriftliche Bestätigung durch die tatsächliche Erbringung der Leistung ersetzt werden.
2.3 Ein Vertrag kommt spätestens dann zustande, wenn der Kunde von der DoWorks GmbH bereitgestellte Leistungen in Anspruch nimmt oder spätestens mit Annahme der Ware (Hardware, Software).
2.4 Die DoWorks GmbH behält sich vor, nach negativer Bonitätsprüfung des Kunden, vom Angebot zurückzutreten.

3. Leistungspflichten und Leistungszeiten
3.1 Die DoWorks GmbH erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß und ist allein gegenüber ihren Mitarbeitern weisungsbefugt. Der Kunde kann nur gegenüber dem Projektkoordinator Vorgaben machen. Der Einsatz von Subunternehmern ist der DoWorks GmbH gestattet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Erbringung der Leistung durch bestimmte Mitarbeiter.
3.2 Von der DoWorks GmbH genannte Termine sind unverbindliche Plantermine, die insbesondere unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden stehen.
3.3 Fixgeschäfte bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3.4 Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von der DoWorks GmbH nicht zu vertreten sind, ist die DoWorks GmbH für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit von ihrer Leistungspflicht befreit.
3.6 Die DoWorks GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung vereinbarter Service-Level-Agreements (SLAs), die Reaktionszeiten, Verfügbarkeit und Wartungszeiten der erbrachten IT-Dienstleistungen festlegen. Diese SLAs werden im jeweiligen Vertrag oder in den Servicebedingungen spezifiziert.
3.7 Der Kunde hat Anspruch auf Support- und Wartungsdienstleistungen gemäß den in den Servicebedingungen festgelegten Regelungen. Die Reaktionszeiten und Eskalationsstufen werden individuell vertraglich vereinbart.
3.8 Die DoWorks GmbH behält sich das Recht vor, die angebotenen Dienstleistungen anzupassen, insbesondere aufgrund technologischer Entwicklungen, gesetzlicher Änderungen oder wirtschaftlicher Notwendigkeiten. Der Kunde wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.

4. Leistungsunterstützung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die DoWorks GmbH bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen zu unterstützen.
4.2 Insbesondere stellt der Kunde der DoWorks GmbH alle für die Durchführung der IT-Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Daten unentgeltlich zur Verfügung. Falls erforderlich, wird der Kunde die Konvertierung der bereitgestellten Daten auf eigene Kosten veranlassen.
4.3 Es steht in der Verantwortung des Kunden, der DoWorks GmbH die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte zur Verfügung zu stellen.
4.4 Der Kunde verpflichtet sich, anfallende Gebühren für die Nutzung von Softwarelizenzen oder Dienstleistungen Dritter selbst zu tragen.
4.5 Der Kunde ist verantwortlich für die regelmäßige Sicherung seiner Daten. Die DoWorks GmbH haftet nicht für Datenverluste, die auf unzureichende Datensicherungsmaßnahmen des Kunden zurückzuführen sind.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Alle von der DoWorks GmbH genannten Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
5.2 Die DoWorks GmbH ist berechtigt, dem Kunden angemessene Vorschuss- bzw. Abschlagszahlungen zu berechnen.
5.3 Die von der DoWorks GmbH berechneten Leistungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.4 Ein verspäteter Zahlungseingang durch den Kunden kann zur Nichteinhaltung von Terminen führen.
5.5 Die Vergütungsansprüche der DoWorks GmbH bestehen unabhängig davon, ob der Kunde die von ihr erstellten Leistungen tatsächlich nutzt.

6. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
6.1 Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von der DoWorks GmbH anerkannt sind.
6.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
6.3 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die DoWorks GmbH auf Dritte übertragen.

7. Nutzungsrechte und Einstellung der Leistungen
7.1 Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke. Eine Übertragung an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der DoWorks GmbH möglich.
7.2 Der Auftragnehmer kann das Nutzungsrecht widerrufen oder die Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere bei Dauerleistungen mit regelmäßiger Abrechnung (z.B. monatlich oder jährlich), einstellen, wenn der Kunde mit der Zahlung fälliger Beträge in Verzug gerät. Die Einstellung der Leistungen entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
7.3 Der Auftragnehmer kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder Schutzregelungen verstößt.
7.4 Bei der Nutzung von Software Dritter gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.
7.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, technische Maßnahmen zum Schutz vor nicht vertragsgemäßer Nutzung zu treffen.
7.6 Nach Ende des Vertrages fallen die dem Kunden übertragenen Rechte ohne weitere Rechtshandlung an die DoWorks GmbH zurück.

8. Lizenzen und Software
8.1 Lizenzbereitstellung
Die DoWorks GmbH stellt dem Kunden Lizenzen für Softwareprodukte wie Microsoft 365, Sophos, und Acronis zur Verfügung. Die Nutzung dieser Lizenzen ist zeitlich befristet und richtet sich nach den im Vertrag festgelegten Abrechnungsintervallen.
8.2 Abrechnungsintervalle
Die Abrechnung erfolgt monatlich, jährlich oder in anderen festgelegten Intervallen. Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechenden Gebühren fristgerecht zu zahlen.
8.3 Nutzungsrechte
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer der Lizenz. Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte ist nicht gestattet.
8.4 Kündigung und Laufzeit
Lizenzen können mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Abrechnungsintervalls gekündigt werden. Nach Beendigung der Lizenz muss der Kunde die Nutzung der Software einstellen und alle Kopien löschen.
8.5 Haftung und Gewährleistung
Die DoWorks GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Lizenzen entstehen. Die Haftung für die Verfügbarkeit der Lizenzen ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
8.6 Die DoWorks GmbH wird den Kunden über verfügbare Softwareupdates und -upgrades informieren. Der Kunde ist verpflichtet, diese Updates innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu implementieren, um die Sicherheit und Funktionalität der Software zu gewährleisten.
8.7 Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren Export- und Importgesetze und -vorschriften in Bezug auf die von der DoWorks GmbH bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen. Die DoWorks GmbH übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen solche Gesetze.

9. Änderungen an der vertraglichen Leistung
9.1 Für den Fall, dass der Kunde den mit der DoWorks GmbH vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nachträglich ändern möchte, hat er seine Änderungswünsche schriftlich mitzuteilen.

10. Haftung, Gewährleistung und Schadensersatz
10.1 Die Haftung der DoWorks GmbH ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die DoWorks GmbH nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
10.2 Der Kunde wird die Leistungen der DoWorks GmbH innerhalb von 2 Wochen nach Fertigstellungsanzeige untersuchen. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden.
10.3 Jegliche Form der Haftung oder Gewährleistung erlischt unmittelbar, wenn Admin-Zugänge für Nicht-DoWorks-GmbH-Mitarbeiter verfügbar sind.
10.4 Die DoWorks GmbH akzeptiert keine Schadensersatzansprüche, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich geregelt sind.
10.5 Die DoWorks GmbH haftet nur für solche Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder
Erfüllungsgehilfen in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise verursacht wurden.
10.6 Bei IT-Projekten haftet die DoWorks GmbH nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von fehlenden Informationen oder nicht erbrachten Leistungen des Kunden liegen nicht in der Verantwortung der DoWorks GmbH.

11. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
11.1 Alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen werden von der DoWorks GmbH sorgsam behandelt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrags genutzt.
11.2 Die DoWorks GmbH ist verpflichtet, alle Kenntnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie erhält, streng vertraulich zu behandeln.

12. Stornierung
12.1 Erteilte Aufträge können nur mit schriftlicher Zustimmung der DoWorks GmbH storniert werden.

13. Copyrights
13.1 Der Kunde trägt alle rechtliche Verantwortung im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“.

14. Kosten und Rechnungen
14.1 Alle Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
14.2 Reise- und Anfahrtskosten werden vollständig berechnet. Fahrtzeiten werden zum gleichen Stundensatz wie die Arbeitszeit abgerechnet.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
15.1 Der Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Dortmund. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2 Alleiniger Gerichtsstand ist Dortmund, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

16. Newsletter
16.1 Das Abonnieren des Newsletters ist freiwillig.

17. Transportschäden
17.1 Ist der Kunde Unternehmer und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, gilt § 377 HGB.

18. Leistungen
18.1 Die Verfügbarkeit der Server und der Datenwege beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel. Einschränkungen oder Beeinträchtigungen, die außerhalb des Einflussbereiches der DoWorks GmbH liegen, haben keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung.

19. Pflichten des Kunden
19.1 Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
19.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit noch die Verfügbarkeit der Systeme beeinträchtigt wird.
19.3 Der Kunde ist verantwortlich für die regelmäßige Sicherung seiner Daten. Die DoWorks GmbH haftet nicht für Datenverluste, die auf unzureichende Datensicherungsmaßnahmen des Kunden zurückzuführen sind.

20. Haftung der DoWorks GmbH
20.1 Für Schäden haftet die DoWorks GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von DoWorks GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
20.2 Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

21. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
21.1 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht.
21.2 Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, ist Gerichtsstand Dortmund.

22. Hosting- und Webhosting-Bedingungen
22.1 Die DoWorks GmbH stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server sowie Webhosting-Dienste bereit. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung.
22.2 Die Serververfügbarkeit beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel. Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs der DoWorks GmbH (z. B. höhere Gewalt) führen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
22.3 Die Registrierung von Domains erfolgt im Namen des Kunden ohne Gewährleistung der Zuteilung. Der Kunde haftet für Namensrechtsverletzungen. E-Mail-Postfächer werden bereitgestellt, wobei der Kunde für die Vermeidung von Missbrauch verantwortlich ist.
22.4 Der Kunde ist für regelmäßige Datensicherungen verantwortlich. Die Haftung der DoWorks GmbH bei
Datenverlust ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.
22.5 Der Kunde darf keine rechtswidrigen Inhalte speichern oder verbreiten und ist verantwortlich für die Sicherheit der von ihm genutzten Webanwendungen. Die DoWorks GmbH kann den Zugang sperren, wenn der Betrieb des Servers oder die Sicherheit gefährdet ist.
22.6 Kündigungen müssen schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen erfolgen. Nach Vertragsende können die Daten des Kunden gelöscht werden.

23. Datennutzung
23.1 Die DoWorks GmbH erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ihrer Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
23.2 Die erhobenen Daten werden zum Zwecke der Vertragserfüllung, zur Verbesserung unserer Dienstleistungen sowie zur Kundenbetreuung verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.
23.3 Die DoWorks GmbH trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten und sie vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen.
23.4 Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung der Vertragszwecke erforderlich ist, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten verlangen eine längere Speicherung.
23.5 Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen, diese berichtigen oder löschen zu lassen sowie der Verarbeitung seiner Daten zu widersprechen.
23.6 Die DoWorks GmbH verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Daten des Kunden zu gewährleisten. Im Falle eines Datenverlustes wird die Haftung der DoWorks GmbH auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der sich aus regelmäßigen und ordnungsgemäßen Datensicherungen ergibt.

24. Vertragslaufzeit, Kündigung
24.1 Verträge mit Dauerschuldverhältnissen werden unbefristet geschlossen und können nach Ablauf eines Jahres mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
24.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Vertragsparteien wesentliche Vertragspflichten verletzt.
24.3 Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Kündigungsfrist automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn keine rechtzeitige Kündigung erfolgt.

25. Servicebedingungen
25.1 Die Servicebedingungen regeln detailliert die Nutzung und den Umfang der von der DoWorks GmbH angebotenen Dienstleistungen.
25.2 Mit der Zustimmung zu diesen AGB akzeptiert der Kunde ebenfalls die aktuellen Servicebedingungen.
25.3 Die Servicebedingungen werden dem Kunden im Rahmen des Angebots ausgehändigt und sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

Stand: Dortmund, den 14.08.2024