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AGB

1. Geltungsbereich und abweichende Regelungen

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der DoWorks GmbH und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“ genannt).

1.2 Gültig ist die jeweils aktuelle Fassung.

1.3 Abweichende Regelungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzende Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die DoWorks GmbH wirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.

1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende

Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die DoWorks GmbH letzteren im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.

1.5 Ein Widerspruch gegen die AGB muss unverzüglich und in Schriftform erfolgen. Der Hinweis auf eigene AGB bzw. Allgemeine Einkaufs- und Auftragsbedingungen (AEAB) reicht nicht aus.

2. Angebotswesen und Vertragsschluss

2.1 Die Angebote der DoWorks GmbH sind grundsätzlich freibleibend.

2.2 Ein Vertrag mit dem Kunden kommt wirksam zustande, wenn die DoWorks GmbH einen vom Kunden erteilten Auftrag schriftlich bestätigt.

2.3 Ein Vertrag kommt spätestens dann zustande, wenn der Kunde von der DoWorks GmbH bereitgestellte Leistungen in Anspruch nimmt.

2.4 Die DoWorks GmbH behält sich vor, nach negativer Bonitätsprüfung des Kunden, vom Angebot zurück zu treten.

3. Leistungspflichten und Leistungszeiten

3.1 Von der DoWorks GmbH genannte Termine sind unverbindliche Plantermine, die insbesondere unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden, seiner Mitarbeiter und/oder seiner Erfüllungsgehilfen sowie eines planmäßigen Fortgangs der Arbeiten stehen.

3.2 Fixgeschäfte bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

3.3 Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von der DoWorks GmbH nicht zu vertreten sind (z. B. Streik, Energieausfall, Unruhen oder behördliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.), ist die DoWorks GmbH für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit von ihrer Leistungspflicht befreit.

4. Leistungsunterstützung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die DoWorks GmbH bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen zu unterstützen.

4.2 Insbesondere stellt der Kunde der DoWorks GmbH alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Datenmaterialien (bspw. Texte, Bilder, Töne, Videos, Sounds) sowie Hard- und Software (nachfolgend „Materialien“) unentgeltlich in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zur Verfügung. Soweit erforderlich, wird der Kunde eine Konvertierung des von ihm überlassenen Materials auf eigene Kosten veranlassen.

4.3 Es steht in der Verantwortung des Kunden, der DoWorks GmbH die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte zur Verfügung zu stellen.

4.4 Wünscht der Kunde binnen 6 Monaten nach Beendigung des Auftrags die zur Verfügung gestellten Materialien nicht ausdrücklich zurück, so ist die DoWorks GmbH berechtigt, diese zu entsorgen.

4.5 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie bspw. die GEMA abzuführen. Werden solche Gebühren von der DoWorks GmbH verauslagt, so ist der Kunde verpflichtet, diese der DoWorks GmbH gegen Nachweis zu erstatten.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Alle von der DoWorks GmbH genannten Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sofern keine einzelvertragliche Vergütung vereinbart wurde, berechnet die DoWorks GmbH ihre Leistungen nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils aktuell gültigen Preisliste. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse.

5.2 Die DoWorks GmbH ist berechtigt, dem Kunden angemessene Vorschuss- bzw. Abschlagszahlungen über zu erbringende bzw. bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Wenn keine Einzelpreise für die Teilleistungen vertraglich vereinbart wurden, orientiert sich die Höhe der Vorschuss- bzw. Abschlagszahlungen am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der DoWorks GmbH verfügbar sein.

5.3 Die von der DoWorks GmbH berechneten Leistungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen der DoWorks GmbH 10 Arbeitstagen nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

5.4 Ein verspäteter Zahlungseingang durch den Kunden kann zur Nichteinhaltung von Terminen (bspw. Schaltterminen) führen. Entsteht der DoWorks GmbH infolge eines verspäteten Zahlungseingangs Mehraufwand, so ist sie berechtigt, diesen dem Kunden nachzuweisen und zu berechnen.

5.5 Die Vergütungsansprüche der DoWorks GmbH bestehen unabhängig davon, ob der Kunde die von ihr erstellten Leistungen tatsächlich nutzt.

5.6 Die DoWorks GmbH erfasst Tätigkeiten zu dem Projekt im Zeiterfassungssystem mit Datum, Zeitfenster, Ressourcenart und der individuellen Tätigkeitsbeschreibung. Angegebene Zeiteinschätzungen (bspw. in Angeboten) zwischen der DoWorks GmbH und den Kunden werden geschätzt. Sollte die Zeiteinschätzung um +15% abweichen, werden die Mehrleistungen nachkalkuliert und dem Kunden in Rechnung gestellt. Die von der DoWorks GmbH abgegebenen Angebote sind keine Festpreise, sondern Aufwandsschätzungen. Die DoWorks GmbH behält sich das Recht auf Nachkalkulation vor.

5.7 Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiter berechnet wird, kann die DoWorks GmbH für Auslagen und das kaufmännische Risiko sowie die buchhalterische Abwicklung eine Handling Fee in Höhe von 15% erheben.

6. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

6.1 Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von der DoWorks GmbH anerkannt sind.

6.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

6.3 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die DoWorks GmbH auf Dritte übertragen.

6.4 Die DoWorks GmbH ist berechtigt, die nach dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

7. Nutzungsrechte

7.1 Sämtliche von der DoWorks GmbH im Rahmen der Vertragsausführung gefertigten Arbeiten, Arbeitsunterlagen, Präsentationen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen usw. verbleiben im Eigentum der DoWorks GmbH. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann der Kunde nicht fordern.

7.2 Die DoWorks GmbH schuldet mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten usw.

7.3 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang nicht ausschließliche und nicht übertragbare einfache Nutzungsrechte an den von der DoWorks GmbH im Rahmen der Auftragsausführung gefertigten Arbeiten.

7.4 Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und für die vereinbarte Nutzung, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrags oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.

7.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, entgeltpflichtig und bedürfen der Einwilligung durch die DoWorks GmbH. Bei Zuwiderhandlung steht der DoWorks GmbH gegen den Kunden ein zusätzlicher Vergütungsanspruch in mindestens der 2,5 fachen Höhe der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu. Soweit der Kunde das ihm durch die DoWorks GmbH übertragene Nutzungsrecht Dritten überlässt und/oder mehrfach nutzt, hat er die DoWorks GmbH darüber unverzüglich zu informieren. Über den Umfang der Nutzung steht der DoWorks GmbH ein Auskunftsanspruch zu.

7.6 Nach Ende des Vertrages fallen die dem Kunden übertragenen Rechte ohne weitere Rechtshandlung an die DoWorks GmbH zurück.

8. Urheberrecht

8.1 Die im Rahmen des Auftrags von der DoWorks GmbH erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

8.2 Die DoWorks GmbH darf die von ihr gefertigten Arbeiten signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Ferner ist sie berechtigt, den Kunden auf ihrer Website sowie im Printbereich oder auf anderen Medien als Referenzkunden zu nennen. Der Kunde räumt der DoWorks GmbH das Recht ein, jederzeit die gefertigten Arbeiten zu Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben oder auf sie hinzuweisen.

8.3 Die Arbeiten der DoWorks GmbH dürfen vom Kunden oder von durch den Kunden beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werks, ist unzulässig. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung sind ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der DoWorks GmbH nicht gestattet.

9. Änderungen an der vertraglichen Leistung

9.1 Für den Fall, dass der Kunde den mit der DoWorks GmbH vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nachträglich ändern möchte, hat er seine konkreten Änderungswünsche schriftlich mitzuteilen. Er setzt damit das folgende Änderungsverfahren in Gang:

9.2 Die DoWorks GmbH prüft innerhalb von 5 Arbeitstagen, welche Auswirkungen in zeitlicher und finanzieller Hinsicht die gewünschten Änderungen haben und ob diese in der gewünschten Form praktisch umsetzbar sind. Anschließend informiert sie den Kunden über die Ergebnisse dieser Prüfung.

• Der Kunde teilt daraufhin der DoWorks GmbH innerhalb von 5 weiteren Arbeitstagen schriftlich mit, ob er seine Änderungswünsche zu den von der DoWorks GmbH mitgeteilten Konditionen ausführen lassen möchte oder nicht.

• Kommt der Kunde dieser Mitteilungspflicht nicht nach, so wird die DoWorks GmbH die Ausführung des ursprünglichen Vertrags ab dem folgenden Arbeitstag fortsetzen.

9.3 Während der Dauer des Änderungsverfahrens sind geplante oder verbindlich vereinbarte Fristen für die Erstellung der Leistungen der DoWorks GmbH gehemmt.

9.4 Der Kunde hat die durch das Änderungsverfahren entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Vertragspartnern eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, ansonsten nach der aktuell gültigen Preisliste der DoWorks GmbH berechnet.

10. Haftung, Gewährleistung und Schadensersatz

10.1 Der Kunde wird die Leistungen der DoWorks GmbH innerhalb von 2 Wochen nach Fertigstellungsanzeige bzw. Überlassung untersuchen. Mängel, die hierbei feststellbar sind (offensichtliche Mängel), müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer weiteren Woche schriftlich der DoWorks GmbH gemeldet werden. Mängel, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen nach Entdeckung unverzüglich i. S. d. § 377 HGB der DoWorks GmbH gemeldet werden. Die Mängelrüge umfasst eine möglichst detaillierte Mängelbeschreibung. Verspätet geltend gemachte Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Wird die Seite bzw. das Gewerk in Betrieb genommen, so gilt das Gewerk bzw. die Seite als abgenommen.

10.2 Jegliche Form der Haftung oder Gewährleistung erlischt unmittelbar, wenn zu einem Server z.B. via VPN, SSH oder sonstige Admin-Zugänge existieren, die für Nicht-DoWorks-GmbH-Mitarbeiter verfügbar sind.

10.3 Die DoWorks GmbH akzeptiert keine Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen solange diese nicht schriftlich (§ 121 BGB) durch beide Seiten in einem Vertrag ausdrücklich geregelt sind. Anderslautende Regelungen in AGB und AEAB des Auftraggebers werden nicht akzeptiert.

10.4 Für den Fall, dass der Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen möchte, ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen dritten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

10.5 Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet die DoWorks GmbH nicht. Die DoWorks GmbH haftet insbesondere nicht für die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen ihrer Leistungserbringung gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe und auch nicht wegen der in den von ihr erbrachten Leistungen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.

10.6 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der von der DoWorks GmbH erstellten Leistungen, insbesondere von Werbemaßnahmen und Werbeinhalten, trägt der Kunde. Die DoWorks GmbH übernimmt ausdrücklich keine Gewähr dafür, dass durch die von ihr erbrachten Leistungen Rechte Dritter verletzt werden können. Eine Prüfung der urheber-, wettbewerbs-, marken-, patent-, werbe- oder sonstigen rechtlichen Aspekte der von der DoWorks GmbH erstellten Leistungen lässt diese nur durch eine fachkundige Person durchführen, wenn sie von dem Kunden hierzu beauftragt wurde.

10.7 Bei verspätetem Zahlungseingang durch den Kunden haftet die DoWorks GmbH nicht für eine evtl. Nichteinhaltung von Terminen, bspw. eines Schalttermins, und deren Folgen.

10.8 Die DoWorks GmbH haftet nur für solche Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise verursacht wurden. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund. Dies gilt auch für mittelbare oder Mangelfolgeschäden, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko solcher Schäden absichern soll. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die DoWorks GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Als vertragstypischer vorhersehbarer Schaden wird dabei die einfache Höhe des jeweiligen Auftragswerts angesehen. Darüber hinausgehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere haftet die DoWorks GmbH nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare sowie unmittelbare Folgeschäden.

10.9 Soweit die Haftung der DoWorks GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der DoWorks GmbH. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

11. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

11.1 Alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen werden von der DoWorks GmbH sorgsam behandelt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrags genutzt.

11.2 Die DoWorks GmbH ist verpflichtet, alle Kenntnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie aufgrund einer Vertragsanbahnung oder einer Vertragsabwicklung vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln.

12. Stornierung

12.1 Erteilte Aufträge können in Teilen oder gesamt nur mit schriftlicher Zustimmung der DoWorks GmbH storniert werden. Leistungen, die im Rahmen stornierter Aufträge bereits erbracht wurden, rechnet die DoWorks GmbH in vollem Umfang ab.

12.2 Stornierte Leistungen können dem Auftraggeber mit einer Nettopauschale von 20% der Angebotssumme in Rechnung gestellt werden.

13. Copyrights

13.1 Der Kunde trägt alle rechtliche Verantwortung, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das “Recht am eigenen Bild”. Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright auf alle durch DoWorks GmbH erstellten Arbeiten verbleibt bei DoWorks GmbH.

14. Kosten und Rechnungen

14.1. Alle Rechnungen sind sofern nicht anders vereinbart 10 Werktage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Die Rechnungsbeträge werden auf folgendes Konto überwiesen:

DoWorks GmbH

BIC: GENODEM1DOR

IBAN: DE83441600146575233400

Bank: Volksbank Dortmund

Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die Vertragslaufzeit im voraus zahlbar, soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt die DoWorks GmbH, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden nutzungsunabhängigen Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die DoWorks GmbH nach billigem Ermessen festlegt. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt DoWorks GmbH, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.

14.2 Reise- und Anfahrtskosten / Preise

Es wird nur die erste Strecke der Fahrzeiten, zum gleichen Satz wie die Arbeitszeit, abgerechnet. 

14.3 Die Preise für die Arbeitszeit können bei der DoWorks GmbH angefragt werden.

14.4 Versandkosten: Die Versandkosten werden den Kosten der üblichen deutschen Versandanbieter plus Verpackungskosten angepasst.

14.5 Abrechnung von Arbeitszeit vor Ort: Die erste Stunde wird voll berechnet, die darauf folgende Arbeitszeit wird im Minutentakt abgerechnet.

14.6 Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail. Sofern der Kunde Rechnungssendungen per Post wünscht, fallen Versandkosten der üblichen deutschen Versandanbieter plus Verpackungskosten an.

15. Sonstiges

15.1 Der Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Dortmund. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der DoWorks GmbH und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

15.2 Alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis zwischen der DoWorks GmbH und dem Kunden sich ergebenden Streitigkeiten ist Dortmund, soweit der Kunde Kaufmann, juristische oder natürliche Person des öffentlichen Rechts ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat.

15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. Die DoWorks GmbH und der Kunde verpflichten sich in diesem Fall zu ergänzenden Vertragsverhandlungen, um die unwirksame Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das Gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhersehbare Lücke aufweisen.

16. Newsletter

16.1 Das Abonnieren des Newsletters ist freiwillig.

16.2 Wer den Newsletter abonniert gibt sein Einverständnis, in regelmäßigen Abständen, von der DoWorks GmbH informiert zu werden.

16.3 Der Newsletter kann jederzeit kostenlos abbestellt werden.

17. Transportschäden

17.1 Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, gilt § 377 HGB.

18. Leistungen

18.1 Die Verfügbarkeit der Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches der DoWorks GmbH liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von DoWorks GmbH handeln, von DoWorks GmbH nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur (z.B. DSL-Anschluss eines anderen Anbieters) Einfluss auf die Leistungen der Dienste von DoWorks GmbH haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von DoWorks GmbH erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von DoWorks GmbH erbrachten Leistung.

18.2 DoWorks GmbH behält sich vor, den angebotenen Service insoweit zu ändern oder zu erweitern, wie dies zur Verbesserung notwendig und/oder die technische Weiterentwicklung dies ermöglicht und/oder erfordert. DoWorks GmbH verpflichtet sich dazu, solche Änderungen nur in einem für den Kunden zumutbaren Rahmen und unter Berücksichtigung der Interessen von DoWorks GmbH vorzunehmen.

18.3 Gegenstand des Vertrages beim Online Marketing zwischen DoWorks GmbH und dem Kunden ist die Erstellung und Pflege von Firmeneinträgen und -profilen bei Webseiten Dritter – nachfolgend “Verzeichnisse” genannt – durch DoWorks GmbH Hierzu bemüht sich DoWorks GmbH um die Erstellung und Pflege der Einträge bei möglichst vielen der populären Verzeichnisse. Aus technischen und anderen Gründen kann nicht bei allen im Internet existierenden Verzeichnissen die Eintragung und Pflege vorgenommen werden. DoWorks GmbH wird soweit technisch möglich, dafür Sorge tragen, dass auch existente Eintragungen mit veralteten Daten aktualisiert werden. Hierfür kann im Einzelfall die Mitwirkung des Kunden dahingehend erforderlich sein, dass zur Bearbeitung bestehender Eintragungen existierende Zugangsdaten an DoWorks GmbH übermittelt werden, bzw. dass veraltete Eintragungen gelöscht werden, um einen Neueintrag zu ermöglichen. Unterlässt der Kunde eine solche erforderliche Mitwirkung, so kann eine Aktualisierung bestehender Alt-Einträge nicht in jedem Fall durch DoWorks GmbH gewährleistet werden. DoWorks GmbH übermittelt nach Vertragsschluss, die von dem Kunden angegebenen Daten wie Firmenname, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten und ermittelte Keywords etc. an die Verzeichnisse. Der Kunde bevollmächtigt DoWorks GmbH, zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Daten gegenüber den Verzeichnissen, in seinem Namen aufzutreten. Bei der Vermarktung von Webseiten im Internet kann DoWorks GmbH angesichts der Vielfalt der Parameter, die für ein Ranking in Suchmaschinen von Bedeutung sein können und wegen der Unterschiede verschiedener Suchmaschinenanbieter sowie der Tatsache, dass die Suchmaschinenanbieter diese Parameter nicht veröffentlichen und häufig ändern, keine bestimmte Platzierung des Angebots des Kunden in den Suchmaschinen versprechen. Nach Ablauf des Vertrags kann DoWorks GmbH keine Garantie dafür übernehmen, dass die bereits erworbenen Rankings beibehalten werden können.

19. Pflichten des Kunden

19.1. Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse.

19.2. Die DoWorks GmbH kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die DoWorks GmbH gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen.

19.3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die DoWorks GmbH zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. Die DoWorks GmbH kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der DoWorks GmbH Server-Systeme beeinträchtigt wird

19.4. Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.

20. Haftung der DoWorks GmbH

20.1. Für Schäden haftet die DoWorks GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von DoWorks GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen. Verletzt die DoWorks GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den die DoWorks GmbH bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.

20.2. Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

20.3. Im Anwendungsbereich des TKG (Telekommunikationsgesetz) bleibt die Haftungsregel des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

21. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

21.1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

21.2. Sofern der Benutzer Kaufmann ist, ist Gerichtsstand Dortmund. DoWorks GmbH ist jedoch berechtigt, den Benutzer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Im Falle eines Vertrages mit einem Verbraucher ist Gerichtsstand Dortmund, insbesondere auch dann, wenn der Benutzer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Benutzers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

21.3. Für Vollkaufleute, juristische Personen des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, wird als Gerichtsstand der Firmensitz des Unternehmers – Dortmund – vereinbart.

22. Datennutzung

22.1. Die DoWorks GmbH erhebt und verarbeitet Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzregeln.

22.2. Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf die DoWorks GmbH Verkehrsdaten und/oder Abrechnungsdaten speichern und übermitteln. Die DoWorks GmbH wird Verkehrsdaten spätestens sechs Monate nach Versendung der Rechnung löschen, falls der Kunde nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben hat. In einem solchen Fall dürfen die Verkehrsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind.

22.2. Der Kunde hat das Recht, eine vollständige Speicherung der Verkehrsdaten oder eine vollständige Löschung der Verkehrsdaten nach Rechnungsversand zu verlangen. Eine Speicherung der Verkehrsdaten nach dem Rechnungsversand unterbleibt, falls der Kunde von diesem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch gemacht hat

22.3. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft die DoWorks GmbH keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge in der Rechnung in deutlich gestalteter Form hingewiesen werden. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wird der Kunde vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses hingewiesen werden.

22.4. Um den Service nach den Anforderungen der Kunden gestalten zu können, willigt der Kunde darin ein, dass die Nutzung der Dienste unter einem Pseudonym protokolliert wird. Die unter einem Pseudonym protokollierten Daten werden nicht mit den Daten des Trägers des Pseudonyms zusammengeführt. Die Protokolle behandelt die DoWorks GmbH vertraulich. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben, ohne sie vorher zu anonymisieren. Das Widerrufsrecht des Kunden bleibt von dieser Regelung unberührt.

23. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt

23.1. Die DoWorks GmbH räumt den Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software, Programmen oder Scripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden. Für Open Source Programme gelten diese Bestimmungen nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.

24. Verwertungsgesellschaften

24.1. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht juristische Person, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe wird nicht von der DoWorks GmbH abgezogen und einbehalten. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht, ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

25. Vertragslaufzeit, Kündigung

25.1. Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit / erste Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils ein Jahr.

25.2. Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt. Der Vertrag kann wirksam auch über den gesicherten Kundenservicebereich gekündigt werden, soweit diese Möglichkeit zur Verfügung steht

25.3. Nutzungsüberlassung an Dritte: Eine Nutzungsüberlassung (ganz oder teilweise) an anonyme Dritte ist untersagt.

Stand: Dortmund, den 01.07.2018